KBNAnrG

Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus

Der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Einmalbetrag mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.

Jur. Bezeichnung
KBNAnrG
Veröffentlicht
02.03.2009
Fundstellen
2009, 416, 417: BGBl I