JubVAAnO1963-11ÄndAnO

Anordnung zur Änderung der Ausführungsordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1990 (BGBl. I S. 486) wird die Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 4. November 1963 (BAnz. Nr. 215 vom 16. November 1963) wie folgt geändert:

Solange das statusrechtliche Amt des Präsidenten eines Grenzschutzpräsidiums noch nicht eingerichtet ist, wird die nach dieser Anordnung den Präsidenten der Grenzschutzpräsidien zugewiesene Vertretungsbefugnis den mit der Leitung der Grenzschutzpräsidien betrauten Beamten übertragen.

Die Anordnung tritt zum 1. April 1992 in Kraft.

Der Bundesminister des Innern

Jur. Bezeichnung
JubVAAnO1963-11ÄndAnO
Veröffentlicht
13.03.1992
Fundstellen
1992, Nr 62, 2705: BAnz
1992, 2705: BAnz