JohOrdenNFErl

Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens

Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt der Johanniterorden hat eine Neufassung ihrer Satzung beschlossen.
Nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 15. Juni 1959 (Bundesgesetzblatt I S. 293) genehmige ich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern

Jur. Bezeichnung
JohOrdenNFErl
Veröffentlicht
01.09.1971
Fundstellen
1971, 1543: BGBl I