JgefSchrGÄndG

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften

Dieses Gesetz tritt einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft.

Jur. Bezeichnung
JgefSchrGÄndG
Veröffentlicht
21.03.1961
Fundstellen
1961, 296: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Art. 45 G v. 8.7.2016 I 1594