JgefSchrGÄndG
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
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Dieses Gesetz tritt einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft.
Jur. Bezeichnung
      JgefSchrGÄndG
    Veröffentlicht
      21.03.1961
    Fundstellen
      1961, 296: BGBl I
    Standangaben
      Stand: Geändert durch Art. 45 G v. 8.7.2016 I 1594