IserlohnV 2007

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), der durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Die vom 1. August 2007 bis zum 31. Juli 2017 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.

Die Gleichstellungen für die auf Grund

1.
der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 843),
2.
der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 10. Juli 1992 (BGBl. I S. 1240), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2694), und
3.
der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1694)
bis zum Ablauf des 31. Juli 2007 erteilten Zeugnisse gelten fort. Die Gleichstellung gilt auch für Zeugnisse, die vom 1. August 2012 bis zum Ablauf des 14. Januar 2013 erteilt worden sind.

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft.

(2)

Der Bundesrat hat zugestimmt.

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 32)


Bezeichnung des
Prüfungszeugnisses des
Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn,
Staatliche Berufsfachschule für
Fertigungstechnik und Elektrotechnik
Ausbildungsberuf,
für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Industriemechaniker/
Industriemechanikerin
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/
Werkzeugmechanikerin
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Abschlussprüfung als Elektroniker/
Elektronikerin für Betriebstechnik
Elektroniker für Betriebstechnik/
Elektronikerin für Betriebstechnik
Abschlussprüfung als Elektroniker/
Elektronikerin für Geräte und Systeme
Elektroniker für Geräte und Systeme/
Elektronikerin für Geräte und Systeme
Abschlussprüfung als Mechatroniker/MechatronikerinMechatroniker/Mechatronikerin
Abschlussprüfung als Informations- und
Telekommunikationssystem-Elektroniker/
Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin)
Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin)

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Jur. Bezeichnung
IserlohnV 2007
Veröffentlicht
12.08.2008
Fundstellen
2008, 1709: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 27.12.2012, 2013 I 32
Aufh: Die V tritt gem. § 3 Abs. 1 idF d. Art. 1 Nr. 3 V v. 27.12.2012, 2013 I 32 mWv 31.7.2017 außer Kraft