HRFEG
Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz
Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.
-
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Jur. Bezeichnung
HRFEG
Veröffentlicht
22.12.1997
Fundstellen
1997, 3251: BGBl I