HRFEG

Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz

Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

Jur. Bezeichnung
HRFEG
Veröffentlicht
22.12.1997
Fundstellen
1997, 3251: BGBl I