GNG

Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz

Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens

Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert. Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.

Die auf den Artikeln 1 und 3 bis 8 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Jur. Bezeichnung
GNG
Pub. Bezeichnung
GNG
Veröffentlicht
24.06.1994
Fundstellen
1994, 1416: BGBl I