GenBeschlG

Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Jur. Bezeichnung
GenBeschlG
Pub. Bezeichnung
GenBeschlG
Veröffentlicht
12.09.1996
Fundstellen
1996, 1354: BGBl I