FzgTeilÜbkG

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung

Jur. Bezeichnung
FzgTeilÜbkG
Veröffentlicht
12.06.1965
Fundstellen
1965, 857: BGBl II