EuWahlT2014Bek

Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2014

Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:

Anlässlich der achten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am

25. Mai 2014
statt.

Jur. Bezeichnung
EuWahlT2014Bek
Veröffentlicht
19.09.2013
Fundstellen
2013, 3618: BGBl I