EuWahlT2014Bek
Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2014
Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:
Anlässlich der achten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am
25. Mai 2014 |
Jur. Bezeichnung
EuWahlT2014Bek
Veröffentlicht
19.09.2013
Fundstellen
2013, 3618: BGBl I