EU-RhÜbk

Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Jur. Bezeichnung
EU-RhÜbk
Veröffentlicht
29.05.2000
Fundstellen
2005, 651: BGBl II