ERPWiPlanG 2013

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2013

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

771 000 000 Euro

festgestellt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1 845 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2014 außer Kraft.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2389 - 2402)


Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Kapitel 1



Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2013
1 000 €
Betrag
für
2012
1 000 €
Ist-Ergebnis

2011
1 000 €
12345
Ausgaben
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.

44 500


29 100


22 100
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung327 400 T€
davon fällig:
Jahr 2014 bis zu 50 800 T€
Jahr 2015 bis zu 51 100 T€
Jahr 2016 bis zu46 800 T€
in künftigen Haushaltsjahren178 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden.
682 01-691Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung.
9 600

73 100

163 660
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2012 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung.
247 900

221 400

135 640
Verpflichtungen Folgejahre1 021 900 T€
davon fällig:
Jahr 2014 bis zu 226 700 T€
Jahr 2015 bis zu 186 300 T€
Jahr 2016 bis zu 154 000 T€
in künftigen Haushaltsjahren454 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit (Zustimmung des BMF) Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden.





460 000






100 000






26 646
Verpflichtungsermächtigung728 400 T€
davon fällig:
Jahr 2014 bis zu 360 000 T€
Jahr 2015 bis zu 100 000 T€
Jahr 2016 bis zu 93 400 T€
in künftigen Haushaltsjahren175 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland.

2 600


2 600


2 579
Verpflichtungsermächtigung3 120 T€
davon fällig:
Jahr 2014 bis zu 1 040 T€
Jahr 2015 bis zu 1 560 T€
Jahr 2016 bis zu 520 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.

Investitionsfinanzierung


Erläuterungen
6


Zu Tit. 892 01



Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6,350 Mrd. € zinsbegünstigt werden:

a)Vorhaben in regionalen Fördergebieten 300 Mio. €
b)Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen3 750 Mio. €
c)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften

100 Mio. €
d)Innovationen 1 200 Mio. €
e)Exportfinanzierung 1 000 Mio. €

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2013 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
c)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 682 01

Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenommenen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen.

Die Zahlungsverpflichtungen werden voraussichtlich in 2013 abgearbeitet sein.

Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2011.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 022 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2014 bis zu   226,7 Mio. €
Jahr 2015 bis zu   186,3 Mio. €
Jahr 2016 bis zu   154,0 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren   455,0 Mio. €



Zu Tit. 682 02

Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2012 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember 2011 rund 149 Mio. € ausgezahlt.
neu ab dem Jahr 2013 die Finanzierung der High-Tech-Gründerfonds I und II (HTGF I und II). HTGF I und II stellen technologieorientierten Neugründungen eine erste Finanzierung auf Basis von Beteiligungskapitel bereit und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Finanzierungslücke bei diesen sogenannten Seed-Finanzierungen. Der HTGF I hat ein Gesamtvolumen von 272 Mio. €, der HTGF II hat ein Gesamtvolumen von 293,5 Mio. €. Der Bundeshaushalt, der die Finanzierung beider Fonds bislang vollständig abgedeckt hatte, wird 2013 eine Zuweisung von 20 Mio. €, die dem Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens dient, leisten.
die Finanzierung des ERP-Startfonds, mit dem gemeinsam mit privaten Partnern jungen Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt wird.

Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und eine Mikromezzaninfazilität zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), ein Mezzanin-Dachfonds zusammen mit dem EIF und den Ländern. Beteiligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende.

Zum Teil sind in dem Titel Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2013 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2014 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 oder in Folgejahren tätigen.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 728,4 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2014 bis zu   360  Mio. €
Jahr 2015 bis zu   100  Mio. €
Jahr 2016 bis zu   93,4 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren 175  Mio. €



Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar

1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,120 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Kapitel 1



Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2013
1 000 €
Betrag
für
2012
1 000 €
Ist-Ergebnis

2011
1 000 €
12345
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

1 643
Verpflichtungsermächtigung5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2014 bis zu 1 500 T€
Jahr 2015 bis zu 1 300 T€
Jahr 2016 bis zu 1 300 T€
Jahr 2017 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen1 0001 0000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung769 200430 800
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse6 2006 200
Ausgaben für Investitionen763 000424 600
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung769 200430 800


Investitionsfinanzierung


Erläuterungen
6

Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm).Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2011 rund 756 Mio. €.

Kapitel 2

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2013
1 000 €
Betrag
für
2012
1 000 €
Ist-Ergebnis

2011
1 000 €
12345
Sonstige Ausgaben
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
750

750

160
575 01-680Zinsaufwendungen1 0001 0000
671 01-680Bearbeitungsgebühren50500
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 20120
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen 132 7130
Summe Sonstige Ausgaben1 800134 513160
Abschluss
Sonstige Ausgaben1 800134 513160
Zinskosten
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben1 800134 513160

Sonstige Ausgaben




Erläuterungen
6


Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 595 01

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

Zu Tit. 697 01

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.

Kapitel 3

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2013
1 000 €
Betrag
für
2012
1 000 €
Ist-Ergebnis

2011
1 000 €
12345
Einnahmen
119 99-680Vermischte Einnahmen109
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 1
162 01-691Erträge aus Vermögen386 527401 351491 528
182 01-691Tilgung von Darlehen34 58730 07721 532
129 01-873Einnahmen aus Vermögen 265 78630 165
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.
231 01-699Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
84 100

60 100

56 300
a) ERP-Innovationsprogramm:46 780 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz:8 320 T€
c) ERP-Startfonds:9 000 T€
d) High-Tech Gründerfonds I und II:20 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW0
Gesamteinnahmen771 000491 528
Abschluss
Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen771 000491 528
Gesamteinnahmen771 000491 528

Einnahmen


Erläuterungen
6


Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a)Vergütung KfW-Förderrücklage 215 285 T€
b)Verzinsung Nachrangkapital 126 096 T€
c)Erträge aus Darlehen an Unternehmen 44 645 T€
d)Sonstige501 T€
Summe386 527 T€

Diese Erträge werden mit einem Anteil von rund 331,3 Mio. € für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Landesbank Berlin/IBB0 T€
Unternehmen34 587 T€
Summe34 587 T€

Zu Tit. 129 01

Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarlehens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kapitel 1.

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.

Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründerfonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermögens leistet der Bundeshaushalt bis maximal zum Jahr 2016 Zuweisungen, die dem gebotenen Substanzerhalt beim ERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über die veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden bei diesem Titel vereinnahmt.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.

Abschluss

KapitelBezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung

771 000

769 200

1 800

6 200

763 000
2
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

  1 800
771 000771 0001 8006 200763 000

Anlage 1

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2013
a) Bis einschl.
31.12.2011
eingegangene
Verpflichtungen
b) VE 2012
c) VE 2013
davon fällig
2014201520162017 ff.
in Mio. €
1234567
892 01
Mittelständische Unternehmen,
Exportfinanzierung
44,5a)
b)
c)327,40050,80051,10046,800178,800
682 01Kosten der Zwischenfinanzierung38,9
683 01Förderkosten247,9a)
b)
c)1 022,000226,700186,300154,000455,000
682 02Kooperationsprojekte460a)
b)896,800415,000155,000141,800185,000
c)728,400360,000100,00093,400175,000
681 02
Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen2,6a)1,0380,4340,3820,122
b)
c)3,1201,0401,5600,520
681 03

Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung3,6a)6,2002,0602,5801,560
b)5,1001,5001,3001,3001,000
c)5,1001,5001,3001,3001,000
Summe797,5a)7,2382,4942,9621,6820,100
b)901,900416,500156,300143,100186,000
c)2 086,020640,040340,260296,020809,800
2 995,1581 059,034499,522440,802995,900


Anlage 2

Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011

Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

Aktiva:

Stand
am 31.12.2011
Stand
am 31.12.2010
A.Bankguthaben1 907 714 7581 766 330 075
KfW-Nachrangdarlehen3 246 588 9903 246 588 990
B.Darlehensforderungen160 694 735132 308 480
C.Sonstige Forderungen34 168 85138 078 719
1.Zins- und Provisionsforderungen34 157 71338 058 198
2.Tilgungsforderungen11 13820 522
D.Beteiligungen
1.Kreditanstalt für Wiederaufbau1 082 876 3311 082 876 331
2.KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens1 055 663 271977 034 530
3.Kapitalrücklage II1 000 000 0001 000 000 000
4.Gesonderte Kapitalrücklage614 280 731614 280 731
5.Erträge aus Kapitalrücklage660 473 104429 589 841
6.ERP-Förderrücklage4 650 000 0004 650 000 000
7.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 643603 096 122
8.Sondergewinnrücklage00
15 027 731 41414 540 183 820

Passiva:

Stand
am 31.12.2011
Stand
am 31.12.2010
A.Rückstellungen380 000 000380 000 000
Vermögensabsicherung
B.Verbindlichkeiten00
C.Vermögen14 647 731 41414 160 183 820
15 027 731 41414 540 183 820
Verpflichtungen aus Gewährleistungen756 000 0001 035 000 000


Anlage 3

Bericht der KfW
gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung
des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Im Jahr 2011 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 334,0 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011 wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,59 %. Die Erträge in Höhe von 213,6 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2011 verwendet.
Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 107,8 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-Sondervermögens zur Abdeckung der Förderlast des ERP-Sondervermögens verwendet.
Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 38,3 Mio. EUR wurde zur Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet (4,1 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-Sondervermögens (34,2 Mio. EUR) gutgeschrieben.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2011 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

Jur. Bezeichnung
ERPWiPlanG 2013
Veröffentlicht
05.12.2012
Fundstellen
2012, 2387: BGBl I