BPräsKldgPatAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.

Jur. Bezeichnung
BPräsKldgPatAnO
Veröffentlicht
12.09.1963
Fundstellen
1963, 750: BGBl I