BPräsKldgJWAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst

Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.

Jur. Bezeichnung
BPräsKldgJWAnO
Veröffentlicht
09.11.1967
Fundstellen
1967, 1153: BGBl I