BPräsKldgBWSchAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.

Jur. Bezeichnung
BPräsKldgBWSchAnO
Veröffentlicht
15.05.1970
Fundstellen
1970, 672: BGBl I