BPräsAmtsbezAnO 1979-03
Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer
Amtsbezeichnung
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
- Präsident der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.