BPräsAmtsbezAnO 1977-08-02

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
-
als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -,
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
-
als Leiter einer Hauptabteilung -.

Jur. Bezeichnung
BPräsAmtsbezAnO 1977-08-02
Veröffentlicht
02.08.1977
Fundstellen
1977, 1548: BGBl I