BMinVgErnAnO 1997
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), die zuletzt durch die Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zu den Besoldungsgruppen A 15 und C 2 mit Ausnahme der Militärgeistlichen, der Professoren und der Hochschuldozenten
- 1.
- dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,
- 2.
- dem Präsidenten des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr,
- 3.
- dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrverwaltung,
- 4.
- den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltungen,
- 5.
- dem Militärgeneraldekan des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr,
- 6.
- dem Militärgeneralvikar des Katholischen Militärbischofsamtes für die Bundeswehr,
- 7.
- dem Präsidenten des Bundessprachenamtes,
- 8.
- den Präsidenten der Universitäten der Bundeswehr Hamburg und München
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.
Diese Anordnung tritt am 1. April 1997 in Kraft.
Der Bundesminister der Verteidigung
Jur. Bezeichnung
BMinVgErnAnO 1997
Veröffentlicht
06.03.1997
Fundstellen
1997, 550: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Abschn. I AnO v. 20.9.2002 I 3962