BMAErnAnO 1979
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772), übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)
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- dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts,
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- dem Präsidenten des Bundessozialgerichts,
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- dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,
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- dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
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- dem Direktor der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung
Dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz übertragen.
(nicht mehr anzuwenden)
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in den Abschnitten I und II bezeichneten Bundesbeamten vor.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Jur. Bezeichnung
BMAErnAnO 1979
Veröffentlicht
05.06.1979
Fundstellen
1979, 651: BGBl I
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Abschn. II AnO v. 27.1.2003 I 177