BKOrgErl 2009-10

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Die Bundeskanzlerin

Jur. Bezeichnung
BKOrgErl 2009-10
Veröffentlicht
28.10.2009
Fundstellen
2009, 3704: BGBl I