BKOrgErl 2001
Organisationserlass des Bundeskanzlers
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
- I.
- Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.
- II.
- Dazu werden ihm übertragen
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- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit der Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und der Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin);ausgenommen sind die Zuständigkeiten
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- für Chemikaliensicherheit (Referat 417),
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- für die Zulassung von Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe (Referat 425);
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- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest (Referat I B 4).
- III.
- Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert.
- IV.
- Die weiteren Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Der Bundeskanzler
Jur. Bezeichnung
BKOrgErl 2001
Veröffentlicht
22.01.2001
Fundstellen
2001, 127: BGBl I
Standangaben
Aufh: Organisationserlass teilweise aufgeh. durch Organisationserlass vom 19.9.2007 I 2315