BKOrgErl 1995-05

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Dem Bundesministerium der Verteidigung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für das Wehrsoldgesetz übertragen.

Der Bundeskanzler

Jur. Bezeichnung
BKOrgErl 1995-05
Veröffentlicht
17.05.1995
Fundstellen
1995, 840: BGBl I