BKOrgErl 1981
Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Zivildienst übertragen. Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Jur. Bezeichnung
BKOrgErl 1981
Veröffentlicht
01.10.1981
Fundstellen
1981, 1057: BGBl I