BKleingÄndG
Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Für private Verpächter von Kleingärten findet Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a
- 1.
- im Falle am 1. November 1992 nicht bestandskräftig entschiedener Rechtsstreitigkeiten über die Höhe der Pacht rückwirkend vom ersten Tage des auf die Rechtshängigkeit folgenden Monats,
- 2.
- im übrigen ab 1. November 1992
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1994 in Kraft.
Jur. Bezeichnung
BKleingÄndG
Pub. Bezeichnung
BKleingÄndG
Veröffentlicht
08.04.1994
Fundstellen
1994, 766: BGBl I
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 13.7.2001 I 1542