§ 4.04 Zweites unabhängiges Antriebssystem - BinSchUO2008Anh IV
Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4(Anhang IV zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
Zweites unabhängiges Antriebssystem BinSchUO2008Anh IV - Zweites unabhängiges Antriebssystem
Fahrgastschiffe müssen auf Wasserstrassen der Zone 4 nicht mit einem zweiten unabhängigen Antriebssystem ausgerüstet sein.
Details zum Gesetz
- Jur. Abkürzung
- BinSchUO2008Anh IV
- Langtitel
- Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4(Anhang IV zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
- Veröffentlicht
- 06.12.2008
- Standangaben
- Stand: Geändert durch Art. 1 Nr. 17 V v. 20.12.2012 I 2802
Hinweis: Änderung durch Art. 1 Nr. 4 V v. 2.3.2017 I 330 noch nicht berücksichtigt - Fundstellen
- 2008, 2450 [Anlageband S. 502 - 510]: BGBl I