BFinVwErnAnO 2009
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung
Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- a)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
- –
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
- –
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
- –
- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik,
- b)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
- –
- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,
- –
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
- –
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,
- –
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,
- –
- den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und
- –
- den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter
Diese Anordnung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
Der Bundesminister der Finanzen
Jur. Bezeichnung
BFinVwErnAnO 2009
Veröffentlicht
12.08.2009
Fundstellen
2009, 2863: BGBl I