BeitrSRV/BAÄndG(BeitrS. RV/BA ÄndG)

Gesetz zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit

Bei der Zahlung von freiwilligen Beiträgen für die Monate Januar bis März 1991 gilt abweichend von den allgemeinen Regelungen über die Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Versicherung ein Beitragssatz von 18,7 v. H.

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1991 in Kraft.

Jur. Bezeichnung
BeitrSRV/BAÄndG
Pub. Bezeichnung
BeitrS. RV/BA ÄndG
Veröffentlicht
22.03.1991
Fundstellen
1991, 790: BGBl I