BeamtVGÄndG

Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1992 in Kraft.

(2)

Jur. Bezeichnung
BeamtVGÄndG
Pub. Bezeichnung
BeamtVGÄndG
Veröffentlicht
18.12.1989
Fundstellen
1989, 2218: BGBl I
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 19.12.2000 I 1815
Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 5.1.2017 I 17 (Nr. 2) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet