BeamtVGÄndG
Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst-
und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
-
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1992 in Kraft.
(2)
Standangaben
- Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 19.12.2000 I 1815
- Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 5.1.2017 I 17 (Nr. 2) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet