§ 75 Ein- und Ausfuhrvorschriften - AuslWBG
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Ein- und Ausfuhrvorschriften AuslWBG - Ein- und Ausfuhrvorschriften
In- und ausländische Vorschriften, nach denen Zahlungen oder die Einfuhr, Ausfuhr, Übertragung und Einlösung von Wertpapieren untersagt oder nur mit Genehmigung oder unter besonderen Bedingungen zulässig sind, bleiben unberührt.
Details zum Gesetz
- Jur. Abkürzung
- AuslWBG
- Pub. Abkürzung
- AuslWBG
- Kurztitel
- Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
- Langtitel
- Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
- Veröffentlicht
- 25.08.1952
- Standangaben
- Stand: Zuletzt geändert durch Art. 203 V v. 31.8.2015 I 1474
- Fundstellen
- 1952, 553: BGBl I