§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - AusbDienstLArbbV 2
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Inkrafttreten, Außerkrafttreten AusbDienstLArbbV 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft.
Details zum Gesetz
- Jur. Abkürzung
- AusbDienstLArbbV 2
- Langtitel
- Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Veröffentlicht
- 26.06.2013
- Standangaben
- Aufh: Die V tritt gem. § 2 am 31.12.2015 außer Kraft
- Fundstellen
- AT 28.06.2013 V1: BAnz