AUG§1Abs2Bek 12
Zwölfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika
- Massachusetts und Minnesota.
Der Bundesminister der Justiz
Jur. Bezeichnung
AUG§1Abs2Bek 12
Veröffentlicht
07.10.1991
Fundstellen
1991, 2000: BGBl I