AUG§1Abs2Bek 11
Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1
Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika
- Kentucky.
Der Bundesminister der Justiz