AufhFErG

Flutopfersolidaritätsgesetz

Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

  Artikel
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1997 1
Änderung der Einkommensteuer- Durchführungsverordnung 2000 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1999 4
Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfefondsgesetz - AufhFG) 5
Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen 6
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes 7
Neufassung der geänderten Gesetze und Verordnungen 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten 10

(weggefallen)

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der vom Inkrafttreten der Rechtsvorschriften an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Der auf Artikel 2 beruhende Teil der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung kann aufgrund der Ermächtigungsgrundlage durch Rechtsverordnung geändert werden.

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) .... Artikel 6 tritt mit Wirkung vom 12. August 2002 in Kraft. ...

(3) Artikel 6 tritt am 1. Juli 2003 außer Kraft.

Jur. Bezeichnung
AufhFErG
Veröffentlicht
19.09.2002
Fundstellen
2002, 3651: BGBl I