AFG

Arbeitsförderungsgesetz

Erster Abschnitt: Aufgaben (weggefallen) §§ 1 bis 3
Zweiter Abschnitt: Beschäftigung und Arbeitsmarkt (weggefallen) §§ 4 bis 62d
Dritter Abschnitt: Leistungen der Arbeitslosenversicherung zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen (weggefallen) §§ 63 bis 99
Vierter Abschnitt: Leistungen bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (weggefallen) §§ 100 bis 141n
Fünfter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Gewährung von Leistungen (weggefallen) §§ 142 bis 166c
Sechster Abschnitt: Aufbringung der Mittel (weggefallen) §§ 167 bis 188
Siebenter Abschnitt: Bundesanstalt für Arbeit §§ 189 bis 224
  Erster Unterabschnitt: Organisation (weggefallen) §§ 189 bis 214
  Zweiter Unterabschnitt: Haushalt und Vermögen §§ 215 bis 223
  Dritter Unterabschnitt: Aufsicht (weggefallen) § 224
Achter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften (weggefallen) §§ 225 bis 233b
Neunter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften §§ 234 bis 251

Die Vorschriften über die Aufbringung der Mittel für das Konkursausfallgeld sind auf die Unfallversicherungsträger, die für die nach § 125 Abs. 3, § 128 Abs. 4 und § 129 Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch übernommenen Unternehmen zuständig sind, erstmals für die für das Jahr 1997 aufzubringenden Mittel anzuwenden.

(weggefallen)

Jur. Bezeichnung
AFG
Pub. Bezeichnung
AFG
Veröffentlicht
25.06.1969
Fundstellen
1969, 582: BGBl I
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 16.12.1997 I 2970