66. BinSchStrOAbweichV
Sechsundsechzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Sechsundsechzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Jur. Bezeichnung
66. BinSchStrOAbweichV