64. BinSchStrOAbweichV
Vierundsechzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Vierundsechzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Jur. Bezeichnung
64. BinSchStrOAbweichV