64. BinSchStrOAbweichV

Vierundsechzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Vierundsechzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Jur. Bezeichnung
64. BinSchStrOAbweichV