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RheinSchPV1994AbwV 39
(39. RheinSchPVAbweichV)
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Neununddreißigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Standangaben
Aufh: Die V tritt gem. § 4 mit Ablauf des 30.11.2017 außer Kraft
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Details
Veröffentlicht
26.09.2014
Jur. Abkürzung
RheinSchPV1994AbwV 39
Pub. Abkürzung
39. RheinSchPVAbweichV
Langtitel
Neununddreißigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Fundstellen
2014, 761: VkBl