Rechtsanwalt Dr. Andreas Splittgerber

Reed Smith LLP
80331, München
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Das sagt jusmeum

Rechtsanwalt Dr. Andreas Splittgerber ist seit 2003 als Anwalt in großen, internationalen Anwaltskanzleien in München tätig. Derzeit ist er als Partner bei Reed Smith LLP, einer US-amerikanischen Großkanzlei mit mehr als 1.700 Rechtsanwälten an 27 Standorten.
Rechtsanwalt Dr. Splittgerber ist spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutzrecht, Internetrecht und Social-Media-Recht und berät namhafte nationale und internationale Technologieunternehmen, darunter weltweit führende Social-Media-Plattformen, global führende Cloud-Anbieter, führende Anbieter von Wearable-Technologien und mehrere deutsche DAX30-Konzerne. Seine Beratung umfasst die Vertragsgestaltung und AGB-Gestaltung auch von Startups bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen sowie die Verhandlung von komplexen auch internationalen Verträgen. Im Datenschutzrecht gestaltet er komplexe Datenschutzmodelle, berät im Zusammenhang mit der Einführung von Binding-Corporate-Rules sowie bei den Reaktionsmöglichkeiten bei Datenpannen. Rechtsanwalt Dr. Splittgerber vertritt seine Mandanten auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen z.B. im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von notice-and-take-down-Verfahren.
Mandanten schätzen an Rechtsanwalt Dr. Splittgerber sein Verständnis für IT und Technologie, die es ihm erlauben, sich schnell in die Produkte und Geschäftsmodelle seiner Mandanten einzuarbeiten.
Rechtsanwalt Dr. Splittgerber verfügt über eine CIPP/E Zertifizierung des International Association of Privacy Professionals und Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Fachpublikationen im IT-Recht und Datenschutzrecht.

Außerhalb seines Beratungsspektrums liegen markenrechtliche, patentrechtliche und kartellrechtliche Angelegenheiten.

Mandate

Seit 2015
Vertrags- und datenschutzrechtliche Beratung eines Anbieters von Cloud-Services, insbesondere Unterstützung in Vertragsverhandlungen mit deutschen Kunden.
Seit 2015
Beratung einer Internet-, over the top-Plattform zur Vermittlung von Haushaltsdienstleistungen hinsichtlich der anwendbaren Regelung und Vorschriften für Onlineplattformen nach deutschem RechtBeratung hinsichtlich Verletzungsbehauptungen und Abmahnungen; Beratung zur Datenschutzgrundreform
Seit 2015
Beratung eines Anbieters für mobile Analytics und Device Detection in allen rechtlichen Fragen. Dies umfasst im IT- und Datenschutzrecht insbesondere die Beratung in Vertragsverhandlungen; bei der Entwicklung einer neuen Device-unabhängigen Tracking- und Analyse-Solution sowie bei Abschluss von Cloud-Kundenverträgen.
Seit 2015
Beratung eines weltweiten Technologieunternehmens in allen Bereichen des E-Commerce (Marketing, Gewinnspiele und Wettbewerbe, Online Sales), IT-Rechts (div. Cloud-Produkte) sowie im allgemeinen Vertrags- und Verbraucherrechts (Store und Vertrieb von Produkten
2015/2016
Beratung einer Online-Bewerbungs- und –Jobvermittlungsplattform zum Datenschutz.
2015 bis 2017
Beratung einer internetbasierte Immobilienplattform zum Website Audit und Datenschutz in Deutschland; Unterstützung beim TÜV-Audit
2015 bis 2017
Beratung eines Start-Ups beim Aufsetzen eines Webshops
2015 bis 2017
Beratung eines US-Robotics Unternehmens zum Datenschutz in Zusammenhang mit den in Europa verkauften Produkten.
2015 bis 2017
Beratung diverser Technolgieanbieter zu rechtlicher Compliance, Nutzungsbedingungen, Datenschutzbedingungen und Marketingmaßnahmen in Zusammenhang mit ihrer Website und ihren Apps.
2015 bis 2017
Beratung von eines Tech-Start-Ups beim Markteintritt (Einsatz von Beacons, die mit einer App kommunizieren). Beratung im Datenschutz- und Vertragsrecht hinsichtlich der Services und der App, zum Teil entwicklungsbegleitend. Beratung bei der Einführung neuer Funktionen sowie im Bereich Kooperationen mit verschiedenen Anbietern.
2016/2017
Beratung eines UK-Adtech Unternehmens in allen Bereichen des Datenschutzrechts und Wirtschaftsrecht, insbesondere zu Analytics, Datenschutzgrundreform und internationale Datentransfers
2016/2017
Beratung eines US-Technologieunternehmens bei einer Datenpanne in Europa
2016/2017
Beratung und gerichtliche Vertretung eines globalen Bewertungsportals zu Notice and Take Down und Haftungsfragen als Plattformbetreiber nach deutschem Recht (Beratung und Vertretung in Gerichtsverfahren).
2016/2017
Beratung von eines internationalen Wearable Herstellers im Datenschutzrecht in Zusammenhang mit internationalen Datentransfers, Wearable Produkten und Apps, auch in streitigen Verfahren.
2016/2017
Beratung eines deutschen Dax30 Unternehmens bei der Erstellung und Einführung von Binding Corporate Rules; Beratung hinsichtlich weiterer datenschutzrechtlicher Themen
2016/2017
Beratung eines führenden Cloud-Anbieters bei Vertragsverhandlungen mit Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Beratung hat einen starken Fokus auf datenschutzrechtliche Aspekte, IT-Sicherheit und allgemeines Wirtschaftsrecht.

Das sagen andere

Rechtsanwalt Splittgerber und ich sind seit vielen Jahren befreundet und uns auch als Kollegen verbunden, da wir in denselben Rechtsgebieten beraten. Seine fachliche Expertise ist über jeden Zweifel erhaben und in der Branche überregional bekannt. Insbesondere mit internationalen Sachverhalten hat er viel Erfahrung. Er hat eine ausgesprochen freundliche und offene Art und kann so sicher schnell das Vertrauen seiner Mandanten gewinnen. Ich empfehle Rechtsanwalt Splittgerber zwar nicht weiter, weil wir dieselben Rechtsgebiete beraten und insofern in gewissem Umfang im Wettbewerb stehen, aber wir rufen uns manchmal gegenseitig an, wenn wir wissen, dass der andere sich zu einer Frage gut auskennt. In diesen Situationen ist der kollegiale Rat meines Freundes Andreas Splittgerber dank seiner fundierten Rechtskenntnisse für mich immer eine große Hilfe.