Rechtsanwalt Hubert Große

Schnell & Große Rechtsanwälte
04107, Leipzig
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Wohnungseigentumsrecht Familienrecht

Lebenslauf

Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse

Kontaktdaten

E-Mail
mail@psg-kanzlei.de
Telefon
0341/702030
Fax
0341/7020330

Qualifikationen

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Berufslaufbahn

Kanzleiinhaber als Gesellschafter/Partner
seit 08/2015
Schnell & Große Rechtsanwälte
Karrierestufe: Rechtsanwalt
Branche: Rechtsberatung
Organisation: Selbstständig
Größe: 1-3 Mitarbeiter
Inhaber als Inhaber
10/2006 bis 07/2015
Kanzlei Große
Karrierestufe: Rechtsanwalt
Branche: Rechtsberatung
Organisation: Selbstständig
Größe: 1-3 Mitarbeiter

Sprachen

Verhandlungssicher
English

Organisationen

Deutscher Anwaltsverein/Leipziger Anwaltsverein

Bietet

arbeitsrechtliche Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, als Fachanwalt für Familienrecht Hilfe bei Scheidung und Trennung, Hilfe bei Streit ums Kind und Unterhalt

Sucht

arbeitsrechtliche Mandate, individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Mandate für Scheidungen, Umgangsrecht, Sorgerecht

Interessen

Joggen, Aquaristik

Impressum

Angaben gemäß § 5 TDG
Verantwortlich:
Hubert Große
Rechtsanwalt
Riemannstraße 35
04107 Leipzig
Alle Berufsträger sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Adresse:
Atrium am Rosengarten
Glacisstraße 6
01099 Dresden
Tel.: 0351.318590
Fax: 0351.3360899
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen für Rechtsanwälte
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
Fachanwaltsordnung
CCBE – Berufsregeln Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Union
BRAGO – Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und weitere
Den Text dieser und aller weiteren Rechtsnormen, die für Rechtsanwälte gelten, finden Sie auf www.brak.de.
Alle Berufsträger sind von der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Wie alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind sie aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.