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LG Köln - e am 29.09.200
Landgericht Köln vom 13.09.2006
- Inhalt
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- weiteren Schadens in Höhe von 200.000 €, dessen Schätzung der Kläger gemäß § 287 ZPO in das Ermessen des
- mit EPO gedopt war, sind für die Entscheidung ohne Bedeutung. Der Fall des § 156 ZPO liegt ebenfalls
- Rechtsprechung des BGH hat das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht nach der Änderung von § 17 Abs. 2 Satz 1
- -Kontrolle des Klägers auf EPO zu unterlassen, bei der das für die Kontrolle vom 08.08.2003 benutzte
- durchgeführte Doping-Kontrolle des Klägers auf EPO zu unterlassen, bei der das für die Kontrolle am
OVG Nordrhein-Westfalen - 11A D 172/93.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.06.1998
- Inhalt
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- allem vor dem Grundstück des 79 Antragsteller nicht vor. Es handelt sich hier vielmehr um den Fall
- Normenkontrollanträge werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die
- Anschluß an den O. Damm. Dies basiert auf dem Umstand, daß nach dem Stand der Planungen zur B n
- eingestellt würden. Welche Konsequenzen das habe, sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Vorrangig verfolge
- Bekanntmachung der Offenlegung erfolgte gleichzeitig mit der Benachrichtigung der Träger öffentlicher
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 D 42/06.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2010
- Inhalt
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- für den Wirtschaftsstandort S. " der Dres. I1. und L. noch durch das Gutachten des Büros Q1. belegt
- Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig
- . Während der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr
- dem Original des Satzungstextes. Soweit der Oberbürgermeister der Antragsgegnerin den Plan zum
- - und Verwaltungsvorgänge, der Verwaltungsvorgänge im Verfahren 10 D 89/08.NE, sowie das in den Akten
VG Düsseldorf - 15 K 4059/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
- Inhalt
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- Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des
- Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. ) 1756) geänderten Fassung der Bekanntmachung
- ) zur Erreichung ihres Zwecks ersichtlich ungeeignet ist. 277Die Kosten des Verfahrens für den Teil
- /373/EWG des Rates vom 2. April 1979 über den Verkehr mit Mischfuttermitteln und zur Aufhebung der
- betreffenden Teilen vor allem im Hinblick auf das auch auf der Ebene des europäischen Rechts mit
OLG Celle - 13 Verg 14/04
Oberlandesgericht Celle vom 02.09.2004
- Inhalt
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- Bewertungsmatrix handelte. Unbegründet ist auch die Rüge, dass die Wertung des Auftraggebers gegen das Gebot der
- Beurteilungsspielraum genutzt. Den Vergabestellen stehe bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots nach § 25
- Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bekannt. Sie hat das Verhalten der Beigeladenen zu 1 damals auch
- erhebliches eigenes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts hat, und dass er deshalb den Erfolg
- über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Dr. K. U. W.
OLG Frankfurt - 20 VA 10/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2008
- Inhalt
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- gerechtfertigten Aufspaltung des Rechtsmittelzugs führen würde. Zum Anderen ist das Verfahren nach den
- weitgehend aus dem Blickwinkel des erfolglosen Konkurrenten um das dies bislang weitgehend aus dem
- , kann nicht subsidiär auf das Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG zurückgegriffen werden. Wollte man dies
- unzulässig zurückgewiesen. Der Wert des Verfahrens beträgt 100.000,-- EUR. Gründe 1I. Die
- rechtlich betroffen. 7Die Antragstellerin ist weiter der Auffassung, die öffentliche Bekanntmachung der
VG Düsseldorf - 15 K 2292/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
- Inhalt
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- Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens
- , auch ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGO. Die Einleitung eines Verfahrens zur
- dem vorgenannten Urteil des EuGH wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. ) 1756) geänderten Fassung der Bekanntmachung vom 25
- des Verfahrens für den Teil des Rechtsstreits, den die Beteiligten übereinstimmend für erledigt
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 2810/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2007
- Inhalt
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- , hatte der Kläger gegen den Landrat des Kreises Soest die dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegende
- Unterschutzstellung, indem sie das Gebiet vor nachteiligen Veränderungen während des Verfahrens der
- städtebaulichen Zielen des Flächennutzungsplans, Kollisionen zwischen dem öffentlichen Belang der Auswirkungen
- und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem
- in der Fassung des EAG Bau, die am 20. Juli 2004 in Kraft getreten ist. Das Verfahren zur 2. Änderung
VG Trier - 5 K 686/09.TR
Verwaltungsgericht Trier vom 15.04.2010
- Inhalt
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- Landesbauordnung zu erteilen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der
- Sinne des § 29 Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl
- Verfahren nicht geäußert. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug
- des genannten Bebauungsplans, von denen eine Ausnahme nicht zugelassen werden könne; das von der
- Kreisrechtsausschuss inhaltlich nicht zu überprüfen. Das Urteil des VGH Baden- Württemberg sei auf den
OVG Saarland - 2 C 120/07
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 27.11.2008
- Inhalt
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- Stellungnahme heißt es, der Entwurf werde den Anforderungen des Abwägungsgebots nicht gerecht. Das gelte
- Aufgabe des Normenkontrollgerichts, das – wie eingangs erwähnt – den sich aus der Befugnis zur
- zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen
- einer Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung und Fortschreibung des
- zwischen Straßenanbindung und dem System des öffentlichen Personennahverkehrs statt. Die geplante
HessVGH - 3 A 1987/09
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.01.2011
- Inhalt
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- Übrigen wird der Hilfsantrag zu 1. der Klägerin abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens hat die
- Gutachten der CIMA GmbH zusammenfassend zu dem Ergebnis, das Kerneinzugsgebiet des geplanten SB
- über den Bebauungsplan in das en-bloc-Verfahren stehe der Fehlerhaftigkeit einer en-bloc-Abstimmung
- nach Maßgabe der Pläne vom 23. Februar 2004 gewahrt? 67. Sind für den Neubau des oben beschriebenen
- tatsächlichen Eigenart des Baugebietes. Der Nachweis der Bauherrschaft, das SB-Warenhaus solle nicht
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1622/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2003
- Inhalt
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- Gerichtskostenfreiheit des Verfahrens ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden
- öfteren im Stadtgebiet L. und im Zuständigkeitsbereich des Beklagten den Aufenthaltsort. In der Regel
- . Das Jugendamt des Beklagten regte darauf gegenüber dem Vormundschaftsgericht an, das
- Kostenerstattungsbestimmungen des KJHG in der bis zum 31. März 1993 geltenden Fassung habe gegen den Beklagten
- . zusammen mit ihrer Mutter im Bereich des Beklagten gelebt. Auf den Zeitpunkt des Beginns der
OLG Düsseldorf - VK 20/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.01.2008
- Inhalt
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- , wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das
- mit ihrem Angebot den dritten Rang. Allein das auf dem dritten Rang liegende Angebot der
- öffentliche Auftraggeber den Gang und die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den
- einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgeblichen Feststellungen und die Begründung der einzelnen
- dem nachgelassenen Schriftsatz der Antragsgegnerin überreichten Erklärung des Herstellers vom 20
LG Frankfurt am Main - 05 O 74/04
Landgericht Frankfurt am Main vom 29.09.2009
- Inhalt
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- Abschluss des BGV vorgelegten Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot der Beklagten an die
- der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses mit Zinsen in Höhe von 2
- Beklagte ist. Das Geschäftsjahr der ... AG dauert vom 1.7. eines Jahres bis zum 30.6. des Folgejahres
- Unterlagen, dem die Hauptversammlung der ... AG (der Tatbestand des angefochtenen Urteils enthält
- § 4 Abs. 3 Satz 2 BGV für das folgende Geschäftsjahr bis zum Wirksamwerden des Ausschlusses der
LG Frankfurt am Main - 05 O 158/07
Landgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2017
- Inhalt
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- bislang Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war. Dies findet auch seinen Niederschlag in den
- , das künftige Mitglied des Aufsichtsrats könnte versucht sein, dem Unternehmensinteresse der
- Information des Antragstellers über das „wie“ der Erklärung auswirken soll. 66 Nach den Ausführungen
- dem Vortrag der Kläger zu 5) und 6) in anderen Verfahren bekannt geworden ist, es zu Erörterungen über
- Ablichtung der Bekanntmachung (Anlage A1 zum notariellen Protokoll des Notars X, Anlage B1 Band Anlagen