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BVerfG - 2 BvF 2/03
Bundesverfassungsgericht vom 13.09.2005
- Inhalt
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- Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) vom 23
- Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung; Absenkung der Schwankungsreserve in
- der Rentenversicherung; Festschreibung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
- ; Abführen der Rabatte der pharmazeutischen Unternehmen und des pharmazeutischen Großhandels an die
FG Münster - 9 K 5258/07 G
Finanzgericht Münster vom 27.04.2010
- Inhalt
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- -Stadt bestellt werden und seine Tätigkeit auf freiberuflicher Basis ausüben (§ 1 Abs. 1, 3 des
- Krankenversicherung das Ärztehonorar und die Sachkostenpauschale abrechnen und die Sachkostenpauschale an die
- Auffassung, die Schadensersatzforderung führe zu einem gewerbesteuerpflichtigen Gewinn. Die Tätigkeit
- hiergegen Einspruch ein. Zur Begründung führte sie sinngemäß aus, die Tätigkeit einer Dialyseeinrichtung
- verwiesen. E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e 28Die Klage ist unbegründet. 2930Die Tätigkeit der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 5/08
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 04.09.2008
- Inhalt
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- 23 KR 3/07 Nachinstanz: Bundessozialgericht, B 3 KS 4/08 R Sachgebiet: Krankenversicherung
- die Klägerin die Jury-Tätigkeit als "nicht abgabepflichtig" ansehe und ihr eine entsprechende
- Juryhonoraren handele es um Zahlungen für eine künstlerische Tätigkeit. Wesentlicher Erfolgsaspekt
- der Klägerin an die Juroren der Show E seien abgabepflichtig nach dem KSVG. Die konkrete Tätigkeit
- der einschlägigen Fachkreise die Tätigkeit von Juroren nicht der Kunst zu. Dies werde vom Publikum
BSG - B 1 KR 4/12 R
Bundessozialgericht vom 12.03.2013
- Inhalt
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- bisherigen Betrieb seines Unternehmens bzw den zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendigen
- BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.3.2013, B 1 KR 4/12 R Krankenversicherung - kein
- er ab 21.5.2004 wieder seiner Tätigkeit nach. Dr. A. stellte bei ihm zunächst am 2.12.2004
- 9.8.2005 erfolgten Untersuchung meinte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), dass beim
- gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.3.2007, BGBl I 378, wonach ein Anspruch auf Krg für hauptberuflich
LSG Bayern - L 5 KR 63/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 05.12.2006
- Inhalt
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- Tätigkeit des Klägers zu 1) ausgegangen. Der Kläger zu 1) habe nämlich seine Tätigkeit als LKW-Fahrer
- selbständiger Tätigkeit trotz höherer Kosten für ihn respektiert. Dass der Kläger zu 1) Dienstkleidung
- worden seien und sei kein Indiz für Fahrlässigkeit. Dass der Kläger zu 1) dieselbe Tätigkeit wie
- ausgegangen, dass die Tätigkeit des Klägers zu 1) die Merkmale einer Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV
- deshalb, weil sich die Tätigkeit im Gegensatz zur Aushilfstätigkeit signifikant geändert hätte. Für
OLG Düsseldorf - s am 03.09.200
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.04.2010
- Inhalt
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- und Weise der wirtschaftlichen Tätigkeit (vgl. BGH, GRuR 2002, 825 -828, zitiert nach juris Tz. 26
- wirtschaftlich betätigt. Sofern und soweit dies der Fall ist, handelt die Beklagte als Unternehmen im
- ) weit auszulegen (vgl. Zimmer, a.a.O. Rn. 33 m.w.N.). Dass mit der zu beurteilenden Tätigkeit ein
- Tätigkeit, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient oder damit im Zusammenhang steht, mit von
- gegen den Normadressaten vorgehende Unternehmen ebenfalls auf dem beherrschten Markt tätig sein muss
BSG - S 5 KA 4609/00
Bundessozialgericht vom 11.10.2006
- Inhalt
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- wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. 3 Widerspruch, Klage und Berufung sind erfolglos geblieben. Das
- eventuelle negative Einkünfte aus vertragsärztlicher Tätigkeit konkret zur Begründung einer für sie
- variierende und je Behandlungsfall abrechenbare Vergütungspauschale für die wirtschaftliche Erbringung
- einer besonderen, zusätzlichen Vergütung für die wirtschaftliche Erbringung und Veranlassung von
- Krankenversicherung notwendigen Effekten der Laborreform steht den Laborärzten kein Abwehr- bzw
BSG - B 12 KR 19/00 R
Bundessozialgericht vom 11.10.2001
- Inhalt
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- insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und als Unternehmen iS der Art 90, 86 EGVtr am
- Krankenversicherung des Klägers durch und war damit als Einzugsstelle auch für die Entscheidung über
- Krankenversicherung der Landwirte; BVerfGE 97, 271, 286 = SozR 3-2940 § 58 Nr 1 S 7 zur Einschränkung der
- , daß die Anordnung der Versicherungspflicht in der RV nicht gegen die für (öffentliche) Unternehmen
- die Revision geltend macht, in der Rechtssache Poucet und Pistre ausgeführt hat, die Tätigkeit der
OLG Brandenburg - 3 U 20/09
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.01.2008
- Inhalt
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- Unternehmen der Klägerin Versicherungsverträge zu vermitteln. Mit Vertrag vom 24. März 2005/16. April
- November 2005 keine Abrechnungen und Stornogefahrmitteilungen aus eigener Tätigkeit mehr erhalten, da
- Erfolgsprovisionen hinsichtlich der Sparten Lebens- und Krankenversicherung für das Jahr 2004 seien nicht
- in voller Höhe gezahlt worden. Für die Krankenversicherung sei ab einer Jahresnettoproduktion von
- Krankenversicherung eine Jahresnettoproduktion in Höhe von 9.363,- € erzielt habe, stehe ihr ein Anspruch auf
OLG Köln - 5 U 127/09
Oberlandesgericht Köln vom 18.08.2010
- Inhalt
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- Gewinnabführungsvertrag mit der Beklagten zu 1) als herrschendem Unternehmen (vgl. HRG-Auszug 11086, II Anlage 1
- Mitgliedsunternehmen im Bereich der privaten Krankenversicherung wahrzunehmen habe. Seine Mitglieder
- Privatklinik der Beklagten zu 2) anzuwenden. Wenngleich eine starke enge wirtschaftliche Verflechtung
- konzernverbundenen Unternehmen üblich und zulässig sei, dass Geschäftsergebnisse (und nicht Einzelergebnisse
- Gestellung von Ärzten über Dienstleister, aber auch die Tätigkeit von Belegärzten und Honorarärzten
BSG - B 6 KA 52/00 R
Bundessozialgericht vom 08.11.2000
- Inhalt
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- einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung vergütet oder von der Beihilfe als beihilfefähig
- Leistungen zu diesem Zeitpunkt von einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung vergütet
- Tätigkeit am Zentrum für Psychiatrie in E. auf. Seit dem 1. Februar 1996 ist er dort im Rahmen einer
- wesentlichen Anteil des Erwerbseinkommens sowie die Forderung nach einer Tätigkeit in eigener Praxis
- psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Zeit vom 25. Juni
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 68/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 15.04.2005
- Inhalt
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- Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die einem fremden Unternehmen dienen soll
- ). Der Kläger nahm am 01. Oktober 2005 eine Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter auf, für die die
- vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil eine ernstliche
- Umständen tatsächlich geleistet wird, die einer Tätigkeit aufgrund eines
- ausreichend für die Annahme einer – versicherten - arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit, vielmehr muss das
BVerfG - 1 BvR 1472/91
Bundesverfassungsgericht vom 25.02.1999
- Inhalt
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- gesetzliche Krankenversicherung ausgenommen sind. I. 2 1. Die Versicherten der gesetzlichen
- Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 31 Abs. 1 SGB V grundsätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit
- Krankenversicherung vom 21. Februar 1990 (BGBl I S. 301; im folgenden: "Verordnung") Gebrauch. Dort sind
- über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 21. Februar 1990 aus
- der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossenen Arzneimittel" (im folgenden
LSG Bayern - L 2 P 61/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.10.2007
- Inhalt
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- sich das wirtschaftliche Risiko fundamental von einer Tätigkeit auf dem freien Markt. Haupt- und
- Ausdruck, Verbraucherrechte zu schützen. Eine Pflegeeinrichtung leiste dann wirtschaftliche pflegerische
- Beklagten zu kündigen. Ihre wirtschaftliche Position sei zudem wesentlich günstiger als bei sonstigen
- Unternehmen, weil sie in den Beklagten solvente und zuverlässige Schuldner habe. Insoweit unterscheide
- Ergebnisse aktueller Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK
BPatG - 33 W (pat) 154/05
Bundespatentgericht vom 23.05.2008
- Inhalt
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- Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und
- Werbezwecke Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen Betriebswirtschaftliche
- und Führung von Unternehmen Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen
- Versicherungsangelegenheiten Krankenversicherung Vermittlung von Versicherungen Außenstände (Einziehung von
- Versicherungen Krankenversicherungswesen, insbesondere Dienstleistungen einer Krankenversicherung