Suche nach "verpachtung vermietung einkünfte"
Ergebnisse 196
Seite 1 von 14
§ 7 BSHG§76DV
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Inhalt
-
- (1) Welche Einkünfte zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören
- Vermietung und Verpachtung ist der Überschuß der Einnahmen über die mit ihrer Erzielung
- entfallen.(4) Als Einkünfte aus der Vermietung von möblierten Wohnungen und von Zimmern
- nachgewiesen werden.(5) Die Einkünfte sind als Jahreseinkünfte, bei der Vermietung von mö
§ 36 KFürsV
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Inhalt
-
- (1) Welche Einkünfte zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören
- Vermietung und Verpachtung ist der Überschuß der Einnahmen über die mit ihrer Erzielung
- aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen,2.Steuern vom Grundbesitz
- verpachteten Gegenstands entfallen.(6) Als Einkünfte aus der Vermietung von möblierten
- Vermietung von möblierten Wohnungen und von Zimmern jedoch als Monatseinkünfte zu berechnen
BFH - IV R 73/07
Bundesfinanzhof vom 18.04.2008
FG Münster - 10 K 3544/03 E
Finanzgericht Münster vom 13.04.2005
- Inhalt
-
- Kapitalvermögen ./. 1.217 DM 0 DM 9Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ./. 97.866 DM ./. 421 DM 1011Der
- Einkünfte: Ehemann Ehefrau 4Einkünfte aus Gewerbebetrieb 5als Einzelunternehmer 205.923 DM 6aus
- anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt, bei Einkünften aus
- Einkünfte mit negativen Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, führt zwar nicht
- gewerblichen Einkünfte als Quotient aus gewerblichen Einkünften und Summe der Einkünfte vermieden. Denn
Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
martina heck vom 04.10.2012
- Inhalt
-
- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. 1. Zum rechtlichen Hintergrund
- einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz
- Erwerbssphäre” angesehen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt einerseits dem mit der
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der
- aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des
BFH - IX R 25/08
Bundesfinanzhof vom 17.12.2008
- Inhalt
-
- Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Grundstücksgemeinschaft zu berücksichtigen. 101
- mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beteiligt. Neben dem Kläger waren beteiligt F sowie
- Grundstücksgemeinschaft angefallen. Dieser Fall sei der Beendigung der Vermietung und Verpachtung
- Wohnungseigentumsgesetz verbliebenen Grundstücksteils nach wie vor Einkünfte aus Vermietung und
- . Juni 2005 aufzuheben sowie die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung
Rechtsprechungsänderung zur Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
martina heck vom 04.10.2012
- Inhalt
-
- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. 1. Zum rechtlichen Hintergrund
- einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz
- Erwerbssphäre” angesehen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt einerseits dem mit der
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der
- aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des
Fahrtkosten des Vermieters im Steuerrecht
martina heck vom 25.04.2016
- Inhalt
-
- entschieden, dass der Abzug solcher Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- EStG gilt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG auch im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- zentrale Bedeutung im Rahmen der mit dem Objekt erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Streitjahr an den Objekten lag, war daher
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) kann
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 203/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12.11.2003
- Inhalt
-
- Beschäftigten würden zudem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen
- Kapitalvermögen und auch - dem Grunde nach - die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der
- ausschließlich aus Einnahmen aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. In diesem Jahr
- Vermietung und Verpachtung in Höhe von 3.831,00 DM gegenüber (Einkommenssteuerbescheid 1997 des Finanzamtes
- Vermietung und Verpachtung seien. Diese Investitionen seien notwendig, um in Zukunft wieder positive
FG Köln - 10 K 1272/07
Finanzgericht Köln vom 14.08.2008
- Inhalt
-
- auf. Aus dem Objekt erzielen die Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 5In der Folgezeit
- heute Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 8Die Kläger zahlten an den von ihnen beauftragten
- der Maßgabe herabgesetzt, dass bei den Einkünften der Kläger aus Vermietung und Verpachtung weitere
- Rechtsanwaltskosten bei den Einkünften der Kläger aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten
- Einkommensteuererklärung 2004 als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend
BFH - IX B 136/08
Bundesfinanzhof vom 10.03.2009
- Inhalt
-
- erforderlich. Im Bereich der Überschusseinkünfte, zu denen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören
- , sind Einkünfte der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a des
FG Hessen - 3 K 3366/10
Hessisches Finanzgericht vom 03.05.2010
- Inhalt
-
- ) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 3Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezogen
- Vermietungseinkünften Leitsatz Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht allein aufgrund
- hat, bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar sind. Dem
- seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht. Das Finanzamt war dem jeweils gefolgt
- den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehe
Vorfälligkeitsentschädigungen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?
martina heck vom 09.10.2013
- Inhalt
-
- nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. In dem
- Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Der Beklagte (Finanzamt) hat
- keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Derartige
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Etwas anderes ergibt sich nicht unter Berücksichtigung der
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. In seiner Entscheidung vom 20.06.2012 lässt der Bundesfinanzhof
Leerstand bei Untervermietung und die Einkünfteerzielungsabsicht
martina heck vom 04.04.2013
- Inhalt
-
- nicht als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigenden Werbungskostenanteil an den
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012 – IX R 14/12
- bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch sie veranlasst sind. Fallen
- Vermietung und Verpachtung dienenden Zimmer Nr. 2 bis 5 waren in den Streitjahren entweder durchgängig
BFH - IX R 4/08
Bundesfinanzhof vom 10.07.2008
- Inhalt
-
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die selbstgenutzte Wohnung. 2In den
- , dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Grundstück in X, Y-Straße im Jahr 1999 um
- --) mit, in den von ihnen erklärten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sei auch der Mietwert der
- Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Mietwert der eigengenutzten
- Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erklärten die Kläger für das gesamte Grundstück Einkünfte aus Vermietung