Suche nach "ivv vergleich öffentlich"
Ergebnisse 326
Seite 3 von 22
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 7/08 R ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.11.2008
- Inhalt
-
- SGB IV eine Besserstellung von Arbeitgebern im Vergleich zu § 86a Abs 2 Nr 1 SGG erfolgt (so
- öffentliche Interessen gebotene Härte dar. 4Gegen diesen, ihrem Prozessbevollmächtigten am
- (und der Klage), das Einzel- und das öffentliche Interesse gegeneinander abzuwägen (Zeihe, in Das
- Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage das öffentliche Interesse
- öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne des § 86a Abs 3 Satz 2 SGG zur Folge habe. Die im
StGH Hessen - P.St. 387
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Vermögenswerten öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechte am Gemeindevermögen betreffe, die seit über 100
- öffentlich-rechtlichen Befugnissen gehöre oder privatrechtlicher Natur sei. Dies zu entscheiden, sei
- Vergleich mit dem freien Eigentumsrecht so starke Rechtsposition gebe, daß es nach dem
- , sondern lediglich solche öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechte, die allen oder einzelnen Einwohnern einer
- Nutzungsrechte bildeten einstmals eine wirtschaftliche Grundlage für die mit mannigfachen öffentlich
OLG Köln - 2 WX 23/98
Oberlandesgericht Köln vom 30.12.1998
- Inhalt
-
- .. In einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Köln vom 15. Dezember 1994 - 7 O 139/94
- jenem Verfahren ging es um eine Verurteilung, eine Abtretungserklärung öffentlich beglaubigen zu
- Grundbuchamt. Unter Ziffer IV heißt es unter anderem: " Vollzugsanweisungen 4Die Beteiligten weisen den
- Notar unter Bezugnahme auf das Versäumnisurteil auf, gemäß Ziffer IV des Übertragungsvertrages die
- IV seiner Urkunde UR-Nr. 1435/1996 den Antrag auf Eigentumsumschreibung unter Bezugnahme auf das
BSG - B 4 AS 26/13 R
Bundessozialgericht vom 02.04.2014
- Inhalt
-
- . Grundsätzlich verletzt eine Norm, durch welche eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen
- beider Gruppen unterscheiden sich deutlich. Den vom Kläger hier zum Vergleich herangezogenen
- des öffentlich-rechtlichen Vertrags zuzuordnen (vgl BSG Urteil vom 6.12.2012 - B 11 AL 15/11 R
- Literatur, die einen öffentlich-rechtlichen Vertrag - zT unter Einordnung als sog "hinkender
- gelöst hat (§ 59 SGB X). 39b) Selbst wenn man die EinglVb nicht als öffentlich-rechtlichen Vertrag
BSG - 5 AZR 617/01
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- gewordenen Fassung dazu, dass die Haftung im Bereich des SGB IV im Vergleich zur Fassung des
- Haftung nach § 150 Abs 3 SGB VII iVm § 28e Abs 3a bis 3f SGB IV in diesem konkreten Fall unterliegt
- Redaktionsversehen bereinigte Haftung des § 150 Abs 3 SGB VII iVm § 28e Abs 3a bis 3f SGB IV begegnet keinen
- § 150 Abs 3 Alt 2 SGB VII iVm § 28e Abs 3a bis 3f SGB IV im vorliegenden Fall erfüllt sind, konnte der
- dem Gesetz zu erfüllenden Aufgaben unerlässlich und stellt damit einen Kernbereich ihrer öffentlich
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 1576/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.01.1997
- Inhalt
-
- Antragsgegner ergibt sich im Vergleich zu den schon erstinstanzlich vorgetragenen und im angefochtenen
- , städtischen und insbesondere an öffentlich geförderten Wohnungen nachzugehen und das Ergebnis seiner
- droht. Denn die neugeschaffene und im Vergleich zum bisherigen Gesetzesstand zur Verengung des vom
- 1996 - 5 C 14.95 [u.a.] -, NJW 1996, 3427 = Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 1997, 35, 19kommt die
- (§ 166 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - iVm § 114 Zivilprozeßordnung - ZPO -). 2. Die Beschwerde
OLG Karlsruhe - 11 Wx 143/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 03.06.2008
- Inhalt
-
- Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche
- , der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit und ähnliche Verfahren) Abschnitt 2 (Berufung, Revision
- im Vergleich zum früheren Recht, nach dem Gebühren nach § 118 BRAGO maßgeblich waren, ist darauf
- ausgehend von einer 1,6 Verfahrensgebühr gem. § 13 Abs. 1 RVG i.V.m. Nr. 3200 VV-RVG. Mit dem
- setzte die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3200 VV-RVG in Höhe einer Verfahrensgebühr von 1,6 fest. Mit
LSG Nordrhein-Westfalen - L 3 RA 73/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 16.07.2001
- Inhalt
-
- selbständigen Rechtsanwalt im Vergleich zu rentenversicherungspflichtig beschäftigten Rechtsanwälten, die für
- Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen
- beschäftigten Angestellten vergleicht. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, an eine selbständige Tätigkeit
- versicherungsfrei wäre, sondern dass sich seine Beiträge gemäß § 22 Abs. 2 SGB IV lediglich anteilig auf beide
LSG Nordrhein-Westfalen - L 14 R 210/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 25.08.2006
- Inhalt
-
- Unfallversicherung selbst durchführe und ob die Beiträge an einen privat-rechtlich oder öffentlich-rechtlich
- durch Vergleich beendet worden. Nach der vorliegenden Sitzungsniederschrift des BSG hat das BSG die
- der vom BSG vorgeschlagene Vergleich letztlich insbesondere auf Fragen der Anwendung der
- dem durch Vergleich vor dem BSG beendeten Verfahren sei es zu einer hohen Nachzahlung gekommen. Sie
- Möglichkeit für einen Vergleich und verweist darauf, dass das BSG an der Rechtmäßigkeit der
OVG Berlin-Brandenburg - 2 A 13.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Vergleich dazu erscheine der zur Errichtung des Kolonnenweges künstlich hergestellte Geländeeinschnitt von
- Berücksichtigung ihrer im Vergleich zu der Umgebungsbebauung beengten baulichen Situation geradezu auf
- Verlegung des Weges zum See hin jedenfalls nicht unerhebliche öffentlich-rechtliche Hürden entgegenstelle
- Hinblick auf die Verlegung des Weges in Richtung Ufer, die insoweit reduzierten öffentlich
- (des Landes Berlin) unterliegt. Dies zeigt beispielsweise der Vergleich mit einem fernab jeder
BGH - VI ZR 48/99
Bundesgerichtshof vom 15.02.2000
- Inhalt
-
- BSeuchG insbesondere 1994 öffentlich empfohlen (GABl. BW 1994, 286). Sie wurde seit Einführung des
- öffentlich empfohlen ist (BGHZ 126, 386; BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 – III ZR 100/88 – VersR
- öffentlich empfohlene Impfungen, bei denen die Grundimmunisierung der Gesamtbevölkerung zur Verhinderung
- öffentlich empfahlen, war dies für den jeweiligen Kinderarzt maßgebend. Für ihn bedeuteten derartige
- Vergleich zum Risiko einer Erkrankung ausgehen. c) Die Aufklärung in dem Merkblatt war auch nicht
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 D 120/98.AK
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2000
- Inhalt
-
- 6. Juni 1983 bis 5. Juli 1983 in K. , O. und W. öffentlich aus. 6Im Mai 1984 beschloss die
- vom 30. Juni 1986 bis 29. Juli 1986 in K. , O. und W. öffentlich aus. 7Mit Erläuterungsbericht vom 5
- 10. Februar 1993 mit einem Hinweis auf § 17 Abs. 4 FStrG in O. und W. öffentlich aus. Es handelt
- in der Zeit vom 11. Januar 1993 bis 10. Fe-bruar 1993 in K. , O. und W. öffentlich aus. 10Der Kläger
- beeinträchtigten öffentlichen Belangen den Vorrang zu geben. Beim Vergleich der Varianten seien die betroffenen
OLG Düsseldorf - III-3 Ws 451/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.02.2009
- Inhalt
-
- für Streitigkeiten vor den Gerichten der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit in Absatz 1 der
- Vergütungsregeln im Strafverfahren an diejenigen in bürgerlich-rechtlichen und öffentlich
- Zeugenvernehmungsbeistand erhielte im Vergleich zum Vernehmungsbeistand eines Beschuldigten bei
- entsprechendem Aufwand ein Mehrfaches an Vergütung und im Vergleich zu dem die gesamte Last der
- Gebühren zur Festsetzung angemeldet: 45 Nr. 4100 VV RVG Grundgebühr 132,00 € Nr. 4124 VV RVG
SozG Dresden - S 18 KR 348/06 ER S
Sozialgericht Dresden vom 12.07.2006
- Inhalt
-
- , aus denen sich im Vergleich zu anderen Bezugsquellen eine Ersparnis von bis 10 Euro für 50
- , ergebe sich im Vergleich zu anderen Bezugsquellen eine Ersparnis von bis 10 Euro für 50
- Antragstellerin steht als Anordnungsanspruch ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen die
- Arzneimitteln bedeutsame Angaben in einer Weise anzugeben sind, die unmittelbar einen Vergleich ermöglichen
- Anforderungen des § 73 Abs. 8 Satz 3 SGB V dem Adressaten gerade keinen unmittelbaren Vergleich
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 B 8/08 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.05.2008
- Inhalt
-
- ihnen eingeschalteten Leistungserbringer, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen
- gesetzlichen Krankenkassen zu unterscheiden zwischen dem öffentlich-rechtlichen Verhältnis zu den
- des Gesetzgebers Handlungen der gesetzlichen Krankenkassen, die der Erfüllung ihres öffentlich
- , die jenen durch das SGB V geregelten Bereich betreffen, nur einheitlich nach öffentlich
- "ein und dassselbe Verhalten, das öffentlich-rechtlich geordnet war, allein wegen der Auswirkungen