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OLG Köln - 7 U 137/99

Oberlandesgericht Köln vom 13.01.2000
Inhalt
  • Abs. 2 BGB die Darlegungs- und Beweislast obliegt. 45Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich
  • um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bemühen. Hierzu hat das Land nichts vorgetragen. In der
  • 425/98 Tenor: Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. Mai 1999 verkündete Urteil der 5

OLG Köln - 4 U 9/09

Oberlandesgericht Köln vom 07.12.2010
Inhalt
  • , trifft die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast für deren Vorliegen. Ein non-liquet geht
  • abschließend fest, ob und in welchem Grad eine Minderung der Erwerbstätigkeit besteht. Dabei ist für den
  • vermögensrechtlicher Art sind (Ausgleichsfunktion). Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe
  • 18,149,154). Als objektivierbare Umstände besitzen vor allem die Art der Verletzungen, Art und Dauer
  • /05 Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.05.2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer

FG Baden-Württemberg - 13 K 9/07

Finanzgericht Baden-Württemberg vom 07.03.2007
Inhalt
  • dienten, die objektive Beweislast (Feststellungslast) trügen. Dies betreffe auch den
  • Rechtsprechung greifen private Gründe dann durch, wenn die strafbare Handlung mit der Erwerbstätigkeit des
  • dem Jahr 1992 nachzuerklären, reichten die Kläger am 30. Mai 2000 nur Aufstellungen über
  • 1999 14.822,86 DM. 4 Das Finanzamt änderte die Einkommensteuerbescheide 1993 bis 1999 der Kläger am
  • Änderungsbescheide legten die Kläger am 05. Juli 2002 mit der Begründung Einspruch ein, von den

LSG Bayern - L 6 RJ 580/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 17.02.2004
Inhalt
  • Gesundheitszustand insbesondere auf nervenärztlichem Fachgebiet hin; er könne keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben
  • objektiven Beweislast nicht nachweisbar. Als angelerntem Arbeiter des unteren Bereichs ist dem Kläger die
  • . Mit der am 18.11.1998 zum Sozialgericht Landshut (SG) erhobenen Klage verfolgte der Kläger seinen
  • Rentenanspruch weiter. Er gab an, in seiner Heimat den Beruf eines Kellners erlernt und am 13.09.1963
  • Arbeiten ergeben hatte, wies das SG die Klage mit Urteil vom 05.04.2000 ab. Am 13.10.2000 ging die

LSG Bayern - L 14 RJ 621/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 18.03.2004
Inhalt
  • Urteil vom 26.01.2000 abwies, weil nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast davon auszugehen sei
  • Stande sind, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt oder
  • Arbeitsplätze ungelernter Art in der gesamten BRD verweisbar. Weitere Bemühungen um Sachaufklärung
  • "Herzaktion rhythmisch, mit Systolengeräusch am Gipfel" waren konkrete Befunde weder beschrieben
  • - Veränderungen) erforderlich seien. Am 08.07.1998 hat das Sozialgericht den Kläger zur ärztlichen

OLG Karlsruhe - UF 228/04

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.04.2005
Inhalt
  • Lebensjahren die Pflege und Erziehung des Kindes ermöglichen, ohne auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen
  • Beweislast für die Haftungsanteile trägt die Klägerin (BGH, a.a.O.). Die Klägerin hat substantiiert
  • könnte diese Rechtsfrage indessen nicht klären, weil er wie jedes Gericht im Sinne des Art. 100 Abs
  • Betreuungsunterhalt. Sie sind die Eltern des am ... 2003 geborenen Kindes A. Der Beklagte hat die
  • vor. 13 Gegen dieses dem Beklagtenvertreter am 21.04.2004 zugestellte Urteil richtet sich die am

OLG Hamm - 2 UF 64/08

Oberlandesgericht Hamm vom 11.05.2010
Inhalt
  • Sklerose kann von ihr vom Zeitpunkt der Scheidung ab eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet
  • Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Beklagte. Er hat zwar durch Vorlage der Leistungsabrechnung
  • Folgezeit durch Aufnahme einer ¾-schichtigen Erwerbstätigkeit gestiegen ist, kommt es ebenso wenig an
  • wie auf die Frage, ob sie sich im Verhältnis zur Klägerin auf ihre teilschichtige Erwerbstätigkeit
  • . 314aa) 315Aus der Einschränkung ihrer Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der Kindererziehung und

BFH - IX R 49/09

Bundesfinanzhof vom 20.07.2010
Inhalt
  • , 1170). 21Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das
  • Erwerbstätigkeit des Klägers her, der es rechtfertigen würde, diesen Erwerb speziell für ihn --im
  • Belegenheit und der wirtschaftlichen Situation in der Region einbezogen als auch Art und Intensität der

LSG Bayern - L 7 AS 224/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 24.07.2008
Inhalt
  • objektiven Beweislast hinsichtlich des Grundtatbestandes des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c SGB II n.F
  • keine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt. Es spricht - auch wenn eine endgültige Klärung nicht
  • der Beiziehung der Verfahrensakte des Sozialgerichts Augsburg S 16 AS 90/08 samt der dort beigezogenen
  • handelt, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und
  • Beziehungen stellen, wie eben ausgeführt, keine "Lebensgemeinschaften gleicher Art" im Sinn dieser

LAG Hessen - 4 TaBV 168/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17.03.2009
Inhalt
  • unselbständigen Erwerbstätigkeit. Zu den Beschäftigten im Sinne dieser Normen zählen insbesondere
  • einer bestimmte Arbeitnehmer wegen ihres Alters benachteiligenden Regelung die Beweislast dafür auf
  • fest, dass die Altersgrenze wirksam sei, da diese durch legitime Ziele im Sinne von Art. 6 der
  • Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und
  • liegenden Regelung von Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG EuGH 05. März 2009 - C-388/07 - NZA 2009/305

OLG Köln - 27 UF 36/00

Oberlandesgericht Köln vom 21.03.2001
Inhalt
  • . Dies geht zu seinen Lasten, da er für den Verwirkungseinwand die Darlegungs- und Beweislast trägt
  • aus ihrer Erwerbstätigkeit in Höhe von 1.300,00 DM anrechnen lassen. Dies ergibt einen monatlichen
  • das am 7. Januar verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg (32 F 436/99
  • . August 2000 jeweils im voraus zahlbar am 15. eines je-den Kalendermonats abzüglich zwischenzeitlich

BGH - XII ZR 177/06

Bundesgerichtshof vom 30.07.2008
Inhalt
  • Bundesverfassungsgerichts bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 2008 (Art. 4 des Gesetzes zur
  • auch der neue Ehegatte durch die Pflege und Erziehung eines Kindes an einer Erwerbstätigkeit
  • gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie
  • Beweislast für Tatsachen, die über eine gleichrangige weitere Unterhaltspflicht zu einer
  • a.F. zu beurteilen sei. Ein solches Normenverständnis würde dem auf Art. 6 GG beruhenden Schutz von

VG Saarlouis - 10 K 5/10

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 28.10.2010
Inhalt
  • . ob das staatliche Interesse am Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit im Sinne des Art. 39
  • , obwohl er in Frankreich wohnhaft gewesen und dort einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sei, was ebenfalls
  • Klägers, der die materielle Beweislast für diese ihm günstige, den besonderen Schutz vor einer
  • von Art, Schwere und Häufigkeit, keine besonders schwerwiegenden Gründe im Sinne von § 6 Abs. 3
  • . Weitergehende Rechte könne der Kläger auch nicht aus Art. 2 des Deutsch-italienischen Freundschafts

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 80/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.11.2007
Inhalt
  • , dass die Klägerin durch eigene Erwerbstätigkeit Einkünfte erzielt. Unabhängig von der Frage, ob der
  • objektiven Beweislast fallen die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer Tatsache demjenigen Beteiligten
  • Abs 3 SGB 6, Art 6 Abs 1 GG Entscheidungsdatum: 26.02.2009 Aktenzeichen: L 3 R 80/08 Dokumenttyp
  • diese Krankheit chronisch und ggf. lebensbedrohlich war und ob nach Art der Krankheit und den
  • verstorbenen Versicherten B C. 3Die Eheleute hatten erstmals am 27. März 1980 in der Türkei geheiratet. Aus

ArbG Hagen - 1 Ca 200/10

Arbeitsgericht Hagen vom 11.05.2010
Inhalt
  • die Beweislast für die Rechtfertigung des rechtmäßigen Ziels. An diesen Beweis sind hohe
  • haben, so finanziell abzufedern, dass eine weitere Erwerbstätigkeit nicht notwendig sei. 40Im
  • AGG, Art. 6 I RL 2000/78/EG Leitsätze: Die Altersgrenzenregelung in § 32 Abs. 1 a) BAT-KF verstößt
  • gesetzlichen Rentenversicherung wegen Alters erhält. 3Der am 15.01.1945 geborene Kläger ist seit dem
  • der vorliegenden, bei Gericht am 01.02.2010 eingegangenen Klage. Nachdem er zunächst auch noch die