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Anordnung nach dem Landeshundegesetz: Behörde schießt über das Ziel hinaus – Teil II

martina heck vom 30.01.2014
Inhalt
  • ausstehenden Entscheidung nach § 14 Abs. 3 Satz 2 NHundG – näher modifiziert hat. In der Sache selbst wird
  • Grundstücksbesucher angegriffen habe. Als Folge der Rechtswidrigkeit dieser beiden Auflagen sei auch die
  • erfordere noch von einem Hund als besonders störend empfunden werde. Die angeordnete Leinenlänge sei
  • .) – jedoch aller Voraussicht nach als rechtswidrig erweisen, weil sie zum einen der gesetzlichen
  • NHundG hinaus, als diese einen Leinenzwang lediglich „außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke

Versäumnisurteil erhalten: Was tun?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.01.2014
Inhalt
  • die Kosten des gegnerischen Anwalts sind regelmäßig niedriger, da der gegnerische Anwalt nur eine
  • Erfolgsaussichten sondern auch Kostenaspekte abwägen und Ihnen mehr Hilfe bieten als laienhafte Überlegungen
  • eines Versäumnisurteils einen Rechtsanwalt aufsuchen, damit dieser die Sache begutachtet und
  • , dass Sie gar nicht angehört wurden, somit Ihr Recht auf rechtliches Gehört nicht gewahrt ist. Aus

Ein Telefonservice mit dem Sie als Anwalt einwandfrei vertreten sind (Gastbeitrag)

Harold Treysse vom 30.11.2013
Titel
  • Ein Telefonservice mit dem Sie als Anwalt einwandfrei vertreten sind (Gastbeitrag)
Inhalt
  • feine Sache. Die Vorteile des Telefonservices lernt man schnell zu schätzen: die niedrige Fixkosten
  • achten Sie darauf, dass Sie als Anwalt mit Ihrem Telefonservice einwandfrei und gesetzeskonform
  • (§ 43 a Abs. 2 BRAO), haben gegenüber jedem einzelnen anwaltlichen Kunden eine kanzleiübliche
  • Verschwiegenheitserklärung unterschrieben (§ 2 Abs. 4 BORA) Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden und

Mehrarbeit von Eltern schadet nicht

martina heck vom 06.11.2013
Inhalt
  • niedrige, tatsächlich gezahlte – und damit allein als Betriebsausgabe in Betracht kommende
  • abhängig. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige unbezahlte Mehrarbeit über seine
  • schlechterdings nicht mehr als Gegenleistung für die Tätigkeit des Angehörigen angesehen werden kann
  • Fall betrieb der Kläger als Einzelunternehmer eine in den Streitjahren stetig wachsende Werbe- und
  • nicht entsprechend der Vereinbarung durchgeführt worden, weil beide Elternteile tatsächlich mehr als

Flickenteppich und Betondecke

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 09.09.2013
Inhalt
  • ich es aus Unternehmersicht, wenn wir das jetzige Modell beibehielten, als wenn wir systematisch alle
  • „Flickenteppich“ hatte Peer Steinbrück gesagt, als es um den Mindestlohn in der eher phrasenhaften
  • verfassungswidrig, etwa als Verstoß gegen Artikel 9 oder 14 GG, wäre das die Allgemeinverbindlicherklärung
  • , z.B., in de gleichen Lohngruppe 2 EUR/Stunde weniger als der des Hotel- und Gaststättengewerbes
  • Verfahren, an dem ich nicht beteiligt bin, als rechtlich unwirksam herausstellt, sitze ich auch in

Die Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge ist verfassungsgemäß

martina heck vom 24.07.2013
Inhalt
  • Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt oder als gleichartiger Bezug auf Grund
  • wegen seiner ehemaligen Tätigkeit als Wahlbeamter gewährten Bezüge sind solche aus früheren
  • verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie
  • keinen Erfolg. Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger
  • Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG; eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1

Durchgestrichene Preise: Preisnachlässe setzen einen alten Preis voraus

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 04.06.2013
Inhalt
  • , niedrigere Preise öffentlichkeitswirksam ersetzt werden, nur auf die eigenen (Alt-)Preise beziehen
  • Verfügung ein, deren Bestätigung nun Sache des Oberlandesgerichts Hamm war. Das Gericht hatte zu prüfen, ob
  • Preise der "verwandten" Filialen aus derselben Kette sowie auf die Preise, wie sie im Onlineshop der

Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

martina heck vom 19.04.2013
Titel
  • Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Inhalt
  • Steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungssteuersatz von 25 %. Im Einzelnen: 1. Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG
  • Fälle gibt, in denen – krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen – höhere Werbungskosten als 801
  • keine höheren Werbungskosten als 801 EUR entstehen. Das absolute Abzugsverbot ist auch nicht aus
  • ). Nach § 2 Abs. 2 S. 2 EStG tritt bei Einkünften aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 9 EStG vorbehaltlich
  • § 32d Abs. 6 S. 1 EStG aus folgenden Gründen vermeiden: a) Die verfassungskonforme Auslegung einer Norm

Judex non calculat II – Bewertung

Rechtsanwalt Nikolaus Lutje vom 06.03.2012
Inhalt
  • . 7), S. 188) werden durch die Gegenüberstellung der gesetzlichen Gebühren (als statisches Ergebnis
  • ordnungspolitischer Entscheidungen) und der vereinbarten Vergütung (als Ergebnis eines flexiblen
  • Honorars als „unangemessen hoch” nichts anderes gelten (So der BGH unter Hinweis auf seine eigene
  • Fall beweist. In ihm betrug der Zeitaufwand 51 Stunden. Der von dem BGH nicht als unangemessen hoch
  • Wirtschaftsstrafverfahren ein eher niedriger Stundensatz ist), ergibt sich ein aufwandsangemessenes

Verbraucherzentralen wollen die “Abmahn-Abzocke” verhindern?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.02.2012
Inhalt
  • missbraucht wird, mit verhältnismäßiger Zahlung aus der Sache herauskommen – die Faustformel lautet
  • wieder dieses Wort “Masse”. Als wäre eine Abmahnung per se abzulehnen, nur weil eine Hohe Anzahl von
  • hier nicht so tut, als würde alleine die Anwendung des §97a II UrhG, der diese Kostendeckelung vorsieht
  • Begriffen um sich wirft, der stellt dann einfach darauf ab, ob eine “Gewinnabsicht” am Ende vorliegt. Als
  • verbunden ist. Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert Euro. Gut, wenn das als

Gelbes Elend: Rechtsanwälte und ihre eigenwilligen Vorstellungen vom Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 01.02.2012
Inhalt
  • . Denn dem Vernehmen nach ist Berufung eingelegt worden. Also eine grundsätzliche Sache. Super. Viel
  • (niedrige) Niveau hätten. Sie seien, so der Vorwurf, unfair, völlig uneinsichtig und teilweise strukturell
  • . Dabei sollte die Ärzteschaft nicht deshalb jubeln, weil der BGH die Sache zum LG zurückgeschickt hat
  • mich damals, weil sie mit einem Rechtsanwalt verheiratet ist, aber gut – nach all den Jahren und

Überhöhter Spritverbrauch als Mangel ?

Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 14.07.2011
Titel
  • Überhöhter Spritverbrauch als Mangel ?
Inhalt
  • niedriger ansetzt, wenn der tatsächliche Verbrauch erheblich, d.h. um mehr als 10 %, von den
  • rechtskräftig) die Klage eines Käufers abgewiesen, der an seinem Fahrzeug überhöhten Spritverbrauch als
  • gewinnen, dass die o.g. 10-%-Grenze überschritten war. Update 21.04.2009: Das LG Aachen als
  • Sache abholen ? BGH: Beweislast nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
  • den Rücktritt (§ 323 Abs. 5 BGB) erst bei 10 % Abweichung erreicht ist. Update 14.07.2011: Das LG

Nippelzwicken = 25.500 Euro Entschädigung

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 18.02.2011
Inhalt
  • sicher, dass sein Ex-Arbeitgeber das aus der Westentasche zahle und nichts aus der Sache lerne
  • mindestens diesen Betrag als reines Schmerzensgeld gegeben hätte. Der Betroffene ist sich übrigens
  • abschreckende Schadensersatzsummen fällig. Fast auf (niedrigem) deutschen Niveau ist indes die Entschädigung für
  • verdanken wir diesem Modell einen guten Teil der europäischen Vorgaben, die unser AGG aus der Taufe gehoben
  • Herrn Ma. Der arbeitete in London in einem Spitzenrestaurant. Er ist schwul. Was hier aus dem Fall

Rache als niedriger Beweggrund?

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.11.2010
Titel
  • Rache als niedriger Beweggrund?
Inhalt
  • Bundesgerichtshof bezüglich der Frage, ob Rache als niedriger Beweggrund im Sinne des § 211 StGB anzusehen ist
  • nicht ohne weiteres als Mord aus niedrigen Beweggründen zu bewerten, sondern vielmehr erst dann
  • , wenn die Gefühlsregungen, auf denen sie beruhen, ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also
  • , Urteil vom 24. Juni 2004 – 5 StR 306/03, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 43; BGH, Urteil vom
  • 19. Oktober 2001 – 2 StR 259/01, BGHR StGB § 11 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 40). Dieses Maß an

Mietwagen bei überlanger Reparaturdauer

Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 15.10.2010
Inhalt
  • deutlich niedriger sind als die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfallschaden. Ist der Geschädigte zur
  • Beteiligten einzuwirken, um unseren Mandanten in jedem Fall schadlos zu stellen. Der Sache dienlich war