Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
18.02.2011

Nippelzwicken = 25.500 Euro Entschädigung

 

Auch in Großbritannien gibt es ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. In gewissem Sinne verdanken wir diesem Modell einen guten Teil der europäischen Vorgaben, die unser AGG aus der Taufe gehoben haben. Allerdings ist die britische Regelung im Kern wesentlich älter, weshalb sich der Umgang mit den Regeln auch professionalisiert hat. Bei Diskriminierung werden jedenfalls annähernd abschreckende Schadensersatzsummen fällig. Fast auf (niedrigem) deutschen Niveau ist indes die Entschädigung für Herrn Ma. Der arbeitete in London in einem Spitzenrestaurant. Er ist schwul. Was hier aus dem Fall berichtet wird, ist schon eine krasse Verletzung von Persönlichkeitsrechten (nach deutschem Recht ist die der Einstieg in anständige Schmerzensgeldhöhen):

“In London haben Kollegen den Kellner Vincent Ma mit rüden Kommentaren traktiert, ein Kunde zwickte seine Brustwarzen – für die Diskriminierung erhält der 31-Jährige nun 21.500 Pfund (25.500 Euro)…Das Restaurant unternahm keine Anstrengungen, Mitarbeiter vor derartigen Übergriffen zu schützen, erklärte der Kläger. Vielmehr habe sein Chef ihn nach dem Vorfall weiter erniedrigt – er fragte: “Und – hat es dir gefallen?” und sang dabei Madonnas “Like A Virgin”. Zwei Kollegen hätten immer wieder Geschlechtsverkehr vor ihm simuliert.”

Wenn man bedenkt, dass die Entschädigung nicht alleine das Schmerzensgeld darstellt, sondern auch noch “echten” Schaden kompensieren soll (namentlich Verdienstausfälle), dann gab es entweder ein Beweisproblem oder die Insel sinkt auf kontinentales Niveau. Denn die Prognose ist gerechtfertigt, dass es bei uns mindestens diesen Betrag als reines Schmerzensgeld gegeben hätte.

Der Betroffene ist sich übrigens sicher, dass sein Ex-Arbeitgeber das aus der Westentasche zahle und nichts aus der Sache lerne. Wahrscheinlich hat er Recht. Aber man kann niemanden zur Vernunft klagen.

Nebenbei: Im Internet darf ja jeder alles kommentieren. Die Leserkommentare unserer Quelle (www.queer.de) – einem Schwulenportal sind zumindest – lesenswert. Diskriminierung wird sehr, sehr unterschiedlich empfunden.