Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
30.11.2013

Ein Telefonservice mit dem Sie als Anwalt einwandfrei vertreten sind (Gastbeitrag)

Der nachfolgende Text stammt von Laura Arns. Mehr über die Autorin finden Sie am Ende des Textes.
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Ein Telefonsekretariat bei einem externen Dienstleister ist eine feine Sache. Die Vorteile des Telefonservices lernt man schnell zu schätzen: die niedrige Fixkosten kombiniert mit dem mehrsprachigen 24-Stunden-Service oder die Benachrichtigungen über Anrufe via SMS, E-Mail oder Fax bieten eine attraktive Alternative zur festangestellten Anwaltssekretärin.

Mittlerweile gibt es viele Telefonservice-Anbieter am Markt. Bei der Auswahl des richtigen Anbieters sollten die Kosten auf keinen Fall der einzige Punkt sein, der Beachtung findet – denn oft trügt leider der Schein.

Anwaltssekretärinnen müssen besonders im Bereich Schweigepflicht geschult und mit dem BRAO und BORA vertraut sein. Bei Nichtbeachtung dieser Gesetze und Vorschriften kann es passieren, dass Anwälte mit einem Telefonservice, der nicht gesetzeskonform agiert, in Schwierigkeiten mit den zuständigen Anwaltskammern geraten. Auch sehen berufsständische Organisationen der Anwaltschaft die fehlende Beachtung der Besonderheiten der juristischen Zunft bei Telefonservice-Anbietern zunehmend kritisch.

Ein Dienstleister,  das Anwaltssekretariat, ein Service der ebuero AG,  hat sich auf die Anliegen und Belange von Anwaltskanzleien spezialisiert. Ein Gutachten von renommierten deutschen Wissenschaftlern (Quelle s. Fußtext) bestätigt, dass die Beauftragung des Anwaltssekretariats durch Anwälte in vollständiger Übereinstimmung mit dem anwaltlichen Berufsrecht steht. Denn alle Mitarbeiter des Anwaltssekretariats

  • bearbeiten ausschließlich Telefonate anwaltlicher Kunden,
  • sind organisatorisch von andern Mitarbeitern getrennt, die Gespräche für gewerblichen Kunden bearbeiten (oft unterschätzt § 59 a BRAO),
  • stehen unter ständiger Anleitung eines erfahrenen Rechtsanwalts,
  • sind umfassend und nachweislich über die Vorschriften des anwaltlichen Berufsrecht oder anwaltlichen Schweigepflichten (§ 43 a Abs. 2 BRAO),
  • haben gegenüber jedem einzelnen anwaltlichen Kunden eine kanzleiübliche Verschwiegenheitserklärung unterschrieben (§ 2 Abs. 4 BORA)

Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden und achten Sie darauf, dass Sie als Anwalt mit Ihrem

Telefonservice einwandfrei und gesetzeskonform vertreten sind, denn erst dann können Sie in den vollen Genuss des Services kommen.

 

Über den Autor:

Laura Arns ist im Marketing bei der Firma ebuero AG tätig. Das Berliner Unternehmen ebuero AG ist ein etablierter Dienstleister für Telefon- und Büroservice [www.ebuero.de] und bietet neben der Vermietung von Büro- und Konferenzräumen einen mehrsprachigen 24-Stunden-Telefonservice im Namen Ihres Unternehmens an.

Anschrift:            ebuero AG | Hauptstr. 8 | 10827 Berlin
Tel.:                    +49 30 780 999 99



Fußtext: Prof. Dr. Matthias Jahn, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen und Richter am OLG Nürnberg und RAin Jasmin Palm, wissenschaftliche Mitarbeiterin des vorgenannten Instituts, Gutachten unter http://www.rakberlin.de/site/DE/int/PDF_Mitglieder_Skripten/280610_Rechtsgutachten_ProfJahn.pdf