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HessVGH - 1 TG 651/00
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.02.2000
- Inhalt
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- TG 651/00 Normen: § 55 AuslG 1990, § 50 Abs 4 AsylVfG 1992, § 10a Abs 1 S 1 AsylbLG, § 10a Abs 1 S 2
- heutigen Tag -- 1 TZ 4310/99 -- zugelassene Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des
- begehrten Leistung. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im vorliegenden Fall nicht nach § 10a Abs
- Aufenthalt nach § 55 Ausländergesetz (AuslG) geduldet. 4Zwar bestimmt § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG, dass für
- asylverfahrensrechtlichen Zuweisungsentscheidung und damit der Anwendbarkeit des § 10a Abs. 1 Satz 1
§ 2 HohSeeEinbrV
Kosten
- Inhalt
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- , Zuschlag je weiteren Tag 400 DM, 4. für die Überwachung des Verhaltens der Stoffe im
- ) Einbringung oder Einleitung (1 Tag) 900 DM, b) Verbrennung (2 Tage) 2.000 DM
§ 22 FinDAG
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
- Inhalt
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- geworden sind oder für die die Klagefrist vor diesem Tag begonnen hat, sowie nicht in
- ;rz 2013.(3) § 10a Absatz 1 ist erstmals anzuwenden auf die laufenden Dienstbezüge, die f
§ 152 TKG 2004
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Inhalt
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- (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. §
- ;§ 43a und 43b, 96 Abs. 1 Nr. 9a bis 9f in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 und § 97 Abs. 6
§ 54 BBhV
Antragsfrist
- Inhalt
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- wird. Für den Beginn der Frist ist bei Pflegeleistungen der letzte Tag des Monats maß
- ;rsorge die Aufwendungen bezahlt hat. Die Frist beginnt in Fällen des § 45a Absatz 2 Satz
§ 54 StGB
Bildung der Gesamtstrafe
- Inhalt
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- nicht übersteigen; § 43a Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.(3) Ist eine Gesamtstrafe aus
- Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.
OLG Düsseldorf - I-18 W 38/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.01.2007
- Inhalt
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- Tag beim Landgericht einging, berichtete sie von der Zahlung weiterer 1.600 € und erklärte auch
- übereinstimmenden Erledigungserklärungen in diesem Sinne trat bereits am 20.10.2005 ein. An diesem Tag gingen
- mündliche Verhandlung abstellende Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.11.1990, JurBüro 1991, 408
- , 409, betraf einen nach altem Recht zu beurteilenden Fall). 11Unerheblich ist, dass die Klägerin nur
Anlage AkkStelleKostV
(zu § 1)
- Inhalt
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- , bis zu 1 Tag)800 bis 2 940 Euro1.2Antrags- und Verfahrensprüfung1.2.1a)für KBS mit bis zu 24
- Begutachter, bis zu 1 Tag)3 200 bis 5 680 Euro1.4je weitere Begutachtungseinheit (vor Ort) (1
- Begutachter, bis zu 1 Tag)1.4.1a)Laboratorien400 bis 2 940 Euro1.4.2b)Inspektions- und
- , bis zu 1 Tag) und Prüfung der Management-Dokumentation3.1.1aa)Laboratorien1 150 bis 10 640
- Tag)3.3.1aa)Laboratorien400 bis 2 940 Euro3.3.2bb)Inspektions- und Zertifizierungsstellen400 bis 2
§ 8 FeuerschStG 1979
Anmeldung, Fälligkeit
- Inhalt
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- ;testens am fünfzehnten Tag nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums (Absatz 2) 1.eine nach
- 400 Euro betragen, so ist Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr.(3) Gibt der Versicherer oder der
- ;nfzehnte Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums.(4) Ist der Versicherungsnehmer Steuerschuldner (§
- Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Der Versicherungsnehmer hat spätestens am 15. Tag
§ 5 TPG-GewV
Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
- Inhalt
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- Familienname, Vorname, Geschlecht und Tag der Geburt oder, soweit zuerkannt, die von der
- der Laboruntersuchungen nach § 4 oder nach § 6;8.sofern nach § 41a der Arzneimittel
- soll;2.Spenderidentität mit Angaben zu Familienname, Vorname, Geschlecht, Tag der Geburt und bei
- entnommenen Gewebes und, sofern nach § 41a der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
- für die Entnahme verantwortlichen Arztes;5.Tag, Uhrzeit und Ort der Entnahme sowie die Art und
§ 5 StStatG 1995
Hilfsmerkmale
- Inhalt
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- Vertragsnummern der Förderung nach § 10a des Einkommensteuergesetzes sowie die Einheitswertaktenzeichen
- Tag und das Jahr der Veranlagung bei den Statistiken nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, 6 und 7,4
- .die Art des Feststellungsverfahrens sowie der Tag und das Jahr der Bewertung bei den Statistiken
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 11/00
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.10.2002
- Inhalt
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- an die Beigeladene verurteilt. Diese Rente betrug seit dem 1. Januar 1996 402,- DM monatlich
- unverzüglich zu überweisen. Mit seinem Schreiben vom 3. November 1996, das einen Tag später bei der Beklagten
- den auf 402,- DM monatlich festgesetzten und damit 13,40 DM kalendertäglich betragenden Unterhalt
- 402,- DM monatlich festgesetzten Unterhalts nicht nach. Sie (die Beklagte) dürfe damit im
- dürfen, weil die Beklagte die Abzweigung erst an diesem Tag durch Verwaltungsakt geregelt habe
BGH - VII ZR 58/07
Bundesgerichtshof vom 10.04.2008
- Inhalt
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- . Januar 2002 geltenden Fassung kürzer als nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der bis zu diesem Tag
- ohnehin wegen § 406 BGB ausgeschlossen. Unter diesen Umständen bedurfte es keines weiteren Vortrags
- Schuldner. bb) Jedoch wird der Zessionar durch § 406 BGB, was die Aufrechnung 22angeht, dem richtigen
- Wirkung aus, dass diese gegenüber dem Zedenten als richtigem Schuldner eintritt. (1) § 406 BGB ist
- Teil der Schutzvorschriften der §§ 404 ff. BGB, die dem 23Zweck dienen, eine Verschlechterung der
Anlage II Kap VIII E III EinigVtr
Anlage II Kapitel VIII
Sachgebiet E - Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung
Abschnitt III
- Inhalt
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- . 403):a)Folgende Regelungen gelten fort:aa)§ 19 Abs. 1 Satz 2, §§ 68, 69, 72 Abs. 3
- (GBl. I Nr. 36 S. 403) weiterhin anzuwenden. § 249b Abs. 2 Satz 3 bis 5 des Arbeitsfö
- ; 40c Abs. 4 mit der Maßgabe, daß die Bundesanstalt für Arbeit durch Anordnung bestimmen
- ) festzulegende Betrag das vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts zuletzt gezahlte Vorruhestandsgeld übersteigt.
BGH - 5 StR 181/09
Bundesgerichtshof vom 24.06.2009
- Inhalt
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- Verteidigung selbstständig zu führen (BGH JR 1998, 251 f.; StV 2000, 402, 403; BGHR StPO § 265 Abs. 4
- Verteidigern setzte der Vorsitzende am gleichen Tag Termine für die Hauptverhandlung für den 13., 20
- . 92. Die Rüge ist zulässig. 10a) Der Vortrag enthält die für die Begründung der erhobenen Rüge der
- Hinsicht im Sinne des § 140 Abs. 1 StPO mitzuwirken (vgl. BGHSt 13, 337, 343 f.; BGH StV 2000, 402
- , 403). Die hierfür notwendige wirksame Wahrnehmung der Interessen des Angeklagten hätte vorausgesetzt